ANZEIGE Azubis aufgepasst: Tipps für den Start in die Ausbildung

Richtig versichern und bei Krankheit gleich melden. Überstunden in Ausnahmefällen möglich

           Ausbildende Fachkräfte vermitteln Azubis eine eigenständige Arbeitsweise.

Ausbildende Fachkräfte vermitteln Azubis eine eigenständige Arbeitsweise.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Vor dem Wechsel von der Schulbank in die Ausbildung stellen sich einige Fragen:

Was ist beim Vertrag wichtig?

Der Vertrag sollte genau gelesen werden. Ist etwas unklar, sollte der Azubi nachfragen. Unterzeichnet wird der Vertrag vom Ausbilder und vom Auszubildenden. Ist der Lehrling unter 18, müssen auch die Erziehungsberechtigten unterschreiben. Der Vertrag muss Angaben zur Ausbildungsdauer, zur Bezahlung und zur Arbeitszeit enthalten.

Was bedeutet die Probezeit?

In dieser Zeit kann die Ausbildung von einem Tag auf den anderen ohne Begründung schriftlich gekündigt werden – vom Azubi und vom Betrieb. Die Dauer steht im Ausbildungsvertrag, meist um die zwei bis vier Monate.

Welcher Kündigungsschutz gilt?

Nach Ende der Probezeit haben Auszubildende einen besonderen Kündigungsschutz. Ein Betrieb kann einem Lehrling nur dann außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Lehrling kann nach der Probezeit jederzeit mit einer vierwöchigen Frist kündigen.

Was verdienen Azubis?

In der Regel ist die Vergütung in Tarifverträgen festgelegt. Im Jahr 2019 verdienten Azubis nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung im Westen im Schnitt 941 Euro, im Osten waren es 905 Euro.

Sind Überstunden möglich?

Eigentlich nicht. In Ausnahmen ist dies aber möglich. Überstunden müssen mindestens mit Freizeit ausgeglichen werden.

Was tun bei Krankheit?

Wer über Nacht krank wird, muss sich am Morgen unverzüglich bei seinem Betrieb melden. Wer länger als drei Tage krank ist, braucht in der Regel eine Krankschreibung vom Arzt. Manche Betriebe fordern auch schon früher ein Attest. Auch wer nicht zur Berufsschule gehen kann, muss sich krank melden. Bei einer längeren Krankheit zahlt der Betrieb sechs Wochen den Lohn weiter. Danach gibt es sogenanntes Krankengeld von der Krankenkasse.

Müssen sich Azubis versichern?

Im Gegensatz zu Schülern und Studierenden unter 25 Jahren brauchen Lehrlinge eine eigene Krankenversicherung. Bis zwei Wochen nach Ausbildungsstart müssen sie sich für eine Kasse entschieden haben. Eine private Haftpflichtversicherung ist in der ersten Ausbildung noch nicht nötig. Dann ist der Azubi in der Regel noch über die Familienpolice der Eltern versichert. Verbraucherschützer empfehlen außerdem, schon als Auszubildender eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Wer hilft bei Problemen?

Der Betriebsrat ist auch für Azubis eine Anlaufstelle. Zudem gibt es Ausbildungsberater bei den Kammern und Innungen. afp

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