Geständnis vor dem Bonner Landgericht Einbrecher attackierte Familienvater mit Pfefferspray

Bonn · Das kommt auch nicht häufig vor: Noch bevor sein Anwalt am Montag etwas vor dem Bonner Landgericht sagen kann, macht der 21-jährige Angeklagte ein Geständnis.Im Dezember soll er in ein Haus in Bad Godesberg eingedrungen und die Bewohner in große Angst versetzt haben.

 Seit Montag muss sich ein 21-jähriger Angeklagter wegen Einbruchs vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Seit Montag muss sich ein 21-jähriger Angeklagter wegen Einbruchs vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Foto: Leif Kubik

Das kommt selten vor: Vor dem Landgericht Bonn hat am Montag ein 21-jähriger Angeklagter seine Einlassung mit einem Geständnis begonnen. Der Mann soll in der Nacht zum 19. Dezember vergangenen Jahres in ein Haus in Bad Godesberg eingedrungen sein. Dort ertappte eine zweifache Mutter den Einbrecher im Kinderzimmer, ihr Ehemann versuchte den Täter daraufhin zu stoppen. Der 21-Jährige ist auch wegen mehrerer Kaufhausdiebstähle, gewerbsmäßigen sowie räuberischen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Der Schreck dürfte der Mutter in der Tatnacht heftig in die Knochen gefahren sein. Aus dem Zimmer ihres 13-jährigen Sohnes hatte sie merkwürdige Geräusche gehört. Als sie nach dem Rechten sehen wollte und ihr im Obergeschoss plötzlich ein unbekannter Mann über den Weg lief, stieß sie vor Schreck einen lauten Schrei aus. Das rief ihren Mann auf den Plan, der nun ebenfalls die Treppe hochschoss. Aber bevor er handeln konnte, spritzte ihm der Einbrecher Pfefferspray ins Gesicht. So skizziert es die Staatsanwaltschaft.

Einbruch über das Wohnzimmer

Bevor er auf frischer Tat ertappt wurde, soll sich der 21-Jährige durch das im Erdgeschoss liegende Wohnzimmer Zugang zum Haus der Familie verschafft haben. Über die Treppe gelangte er dann offenbar in das Zimmer des Sohnes, wo er neben 300 Euro Taschengeld auch ein hochwertiges Mobiltelefon sowie eine Armbanduhr an sich genommen haben soll. Nachdem er den Vater mit dem Reizgas verletzte, soll er zunächst geflüchtet sein. Dank der Personenbeschreibung, die die Einbruchsopfer den Ermittlern lieferten, konnte der Verdächtige zügig in der nahen Flüchtlingsunterkunft an der Deutschherrenstraße ausfindig gemacht werden.

Den Einbruch sowie drei ihm ebenfalls zur Last gelegte Warenhausdiebstähle gab der Angeklagte zu: Noch bevor sein Anwalt das Wort ergreifen konnte, beantwortete er die Frage des Vorsitzenden Richters, ob er etwas sagen wolle, mit folgenden Worten: „Hohes Gericht, alles, was gesagt wurde, ist richtig“. Zeugen wurden am Montag noch nicht gehört, und auch zum genauen Tathergang will sich der Angeklagte erst an einem der Folgetermine äußern.

Diebstähle in Kaufhäusern

Neben dem Wohnungseinbruch wirft die Anklage dem 21-Jährigen auch vor, mehrere Jacken in Kaufhäusern in Essen, Bonn und Wuppertal gestohlen zu haben. Insgesamt vier Herrenjacken im Wert zwischen etwa 100 und 200 Euro ließ er demnach in den drei Warenhäusern mitgehen. Dazu entfernte er jeweils die elektronischen Sicherungen von den Kleidungsstücken. In einem Fall soll er die gestohlene Jacke unter seine eigene gezogen haben.

Geboren wurde der Angeklagte nach eigenen Angaben 1999 in der südmarokkanischen Metropole Marrakesch. In einfachsten Verhältnissen groß geworden, habe er schnell mit lokalen Kriminellen Ärger bekommen, sagte er dem Gericht. Weil er diesen Leuten Haschisch gestohlen habe, sei er im Alter von 14 Jahren in das Nachbarland Algerien geflüchtet. Kurze Zeit nach seiner Flucht sei sein Vater in Marokko von Vertretern der kriminellen Organisation durch einen fingierten Verkehrsunfall ermordet worden.

Er selber sei dann über Tunesien, Italien und Frankreich nach Barcelona geflüchtet. In Spanien habe er zwar ein Aufenthaltsrecht, aber keine Arbeitsgenehmigung erhalten. Weil er sich nicht länger mit illegalen Gelegenheitsjobs durchschlagen und auf der Straße leben wollte, sei er nach vierjährigem Aufenthalt über Paris und Brüssel nach Aachen gereist, wo er erneut einen Asylantrag gestellt habe.

Nicht zuletzt dank ebenfalls drogensüchtiger Freunde sei er in Deutschland weiter abgerutscht und habe mit den Diebstählen seine Sucht finanzieren wollen. Zum Tatzeitpunkt habe er erst fünf Monate hier gelebt, zuletzt in der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE). Dort konnte die Polizei schließlich auch die aus der Wohnung mitgenommenen Gegenstände sicherstellen. Für das Verfahren sind insgesamt drei Verhandlungstage angesetzt.

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