„Ich habe Corona“ Beuelerin hustet Nachbarin während der Quarantäne an

Bonn · Eine 57-jährige Beuelerin muss sich demnächst wegen versuchter Körperverletzung vor dem Bonner Amtsgericht verantworten. Die mutmaßlich Corona-Infizierte hustete eine Nachbarin an.

 Eine Beuelerin soll ihre Nachbarin mit den Worten „Ich Corona“ bedroht und angehustet haben.

Eine Beuelerin soll ihre Nachbarin mit den Worten „Ich Corona“ bedroht und angehustet haben.

Foto: dpa

Weil sie einer Nachbarin mit einer Corona-Ansteckung gedroht haben soll, steht eine 57-jährige Frau aus Beuel demnächst vor einer Bonner Amtsrichterin: Der Vorwurf lautet auf versuchte Körperverletzung. Zu Schaden ist letzten Endes niemand gekommen, allerdings ordnete die Stadt Bonn als Folge der Auseinandersetzung offenbar eine Quarantäne für insgesamt vier Personen an.

Der Vorfall ereignete sich am 6. August vergangenen Jahres in einem Mehrfamilienhaus an der Königswinterer Straße: Mit den Worten „Ich habe Corona“ soll die Frau ihre Nachbarin zunächst angesprochen und ihr dann ins Gesicht gehustet haben. Das sagte zumindest die 39-jährige Betroffene im Anschluss auf dem Bonner Polizeipräsidium aus. Laut Anklage hatte die Frau gerade erst ihre Wohnungstüre abgeschlossen, um mit ihrem Hund Gassi zu gehen. Noch im Treppenhaus soll sie dann hinter sich die 57-jährige Nachbarin bemerkt haben, die sie beschimpft und beleidigt haben soll.

Nach  Vorfall spricht die Stadt Bonn eine zweiwöchige Quarantäne für vier Personen aus

Vor der Türe soll dann die eigentliche Auseinandersetzung begonnen haben: die Beteiligten trugen offenbar beide keinen Mund-Nasen-Schutz und auch der gebotene Mindestabstand wurde wohl nicht eingehalten. Anscheinend war der Vorfall von einer 44-jährigen Mutter und ihrer Tochter beobachtet worden, die als Zeugin angab, dass der Abstand von höchstens einem Meter nach der Drohung sogar noch unterschritten worden sei. Außerdem habe die Angeklagte mit der Hand eine obszöne Geste ausgeführt. Offenbar hatte die Stadt Bonn nach den Aussagen des mutmaßlichen Opfers und der Zeugin eine Quarantäne für alle Beteiligten ausgesprochen: Bis zum 21. August durften weder die dreiköpfige Familie der Zeugin noch das 39-jährige mutmaßliche Opfer ihre Wohnungen verlassen. Die behördlich angeordneten Corona-Tests fielen allerdings durchweg negativ aus.

Die Angeklagte soll die Vorwürfe bestreiten: Schließlich sei sie zum angegebenen Zeitpunkt an Covid-19 erkrankt gewesen und habe die notwendige Quarantäne in ihrer Wohnung selbstverständlich eingehalten.

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